Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Bedeckt
12.3 °C Luftfeuchtigkeit: 56%

Dienstag
3.6 °C | 11.7 °C

Mittwoch
4.8 °C | 16 °C

Ratgeber Recht 10 – 2025

lic. iur. Roman M. Hänggi
Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03 / Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
www.advokatur-trias.ch

Strafverteidiger
Was macht ein Strafverteidiger?
Wenn beschuldigte Personen die Hilfe eines Strafverteidigers benötigen, ist die Situation oft prekär. Der Verdacht einer Straftat steht im Raum, häufig stehen Existenzen auf dem Spiel. Der Strafverteidiger hat in solchen Fällen die Aufgabe, den Tatverdächtigen rechtlich beratend und unterstützend beizustehen. Er schützt seine Klientschaft vor Rechtsverlusten, Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden sowie verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung. Er hat einen gesetzmässigen Ablauf des Strafverfahrens sicherzustellen und als Korrektiv zum staatlichen Gewaltmonopol im Interesse seiner Klientschaft zu wirken.
Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Strafverteidiger?
Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist, der ganz allgemein in verschiedenen Bereichen des Rechts tätig sein kann, wie beispielsweise im Zivilrecht, Arbeitsrecht oder Steuerrecht. Ein Strafverteidiger ist spezialisiert auf das Strafrecht und vertritt Personen, die beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben.
Wann bekommt man einen Strafverteidiger gestellt?
Eine Verteidigung ist nach dem Gesetz notwendig, wenn der Beschuldigte aufgrund eines schwerwiegenden Vorwurfs oder komplizierten Falls eine gravierende Strafe zu erwarten hat. Ob die Staatsanwaltschaft einen Pflichtverteidiger bestellt, hängt also nicht vom Wunsch des Beschuldigten ab.
Was zeichnet einen guten Strafverteidiger aus?
Ein guter Strafverteidiger spricht mit seinem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen und Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er ihm stets eine verständliche und realistische Einschätzung seines Falles. Er gestaltet dabei seine Arbeit und Strategie im Einvernehmen mit seinem Klienten und vertritt engagiert ausschliesslich dessen Interessen.
Wann brauchen Sie einen Strafverteidiger?
Immer wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind. Haben Sie ein Schreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erhalten, sollten Sie umgehend einen Termin mit einem Strafverteidiger vereinbaren..

Schriftliche Fragen richten Sie bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ihre Anfragen werden diskret behandelt

Ratgeber Recht 4 – 2025

lic. iur. Serap Hänggi, LL.M.
Rechtsberaterin
Tel. 061 511 09 95, Tel. 076 325 09 95

Erbausschlagung oder Erbverzicht?
Ein Todesfall fordert die meisten Erben stark. Zur emotionalen Ausnahme­situation gesellen sich regelmässig organisatorische Aufgaben (Planung der Abdankung etc.). Wenn dann auch noch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers undurchsichtig sind, sind die Erben mit der gesamten Situation auch schnell einmal überfordert.
Aber auch sonst ist der Anspruch auf ein Erbe nicht immer eine erfreuliche Angelegenheit. Hatte man zum Verstorbenen keine gute Beziehung oder der Verstorbene hat mehr Schulden als Vermögen angehäuft, kann die mögliche Anwartschaft bzw. Erbschaft zu einer Last werden. Ein Erbe ist aber nicht dazu verpflichtet, ein Erbe anzunehmen. So steht es jedem Erben frei, aus persönlichen Gründen oder bei drohender Überschuldung eine Erbschaft auszuschlagen oder aber bereits zu Lebzeiten des Erblassers einen Erbverzicht einzuleiten und somit auf seinen Erbanspruch bedingungslos zu verzichten.
Ein Erbe ausschlagen bedeutet, eine Erbschaft nicht anzunehmen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Ausschlagung einer Erbschaft weder widerrufen werden noch an Bedingungen für die übrigen Erben geknüpft werden kann. Zudem muss klar zwischen der Ausschlagung des Erbes und einem Erbverzicht zu Lebzeiten unterschieden werden. Ein Erbverzicht auf den Erbanspruch ist durch einen Erbverzichtsvertrag zu regeln, während eine Erbausschlagung einen Erbfall voraussetzt. Beim Erbverzicht ist weiter anzumerken, dass nicht wirklich eingeschätzt werden kann, ob ein Erbverzicht der richtige Schritt ist, da eine mögliche Vermögensentwicklung des Erblassers schwer einschätzbar ist, es sei denn, man möchte aus Prinzip nichts von dieser Person erhalten. So sei am Rande bemerkt, dass auch ein Erbauskauf eines Erben möglich ist. Dieser wird sodann als verzichtender Erbe entschädigt. Im Falle des reinen Erbverzichts erhält ein Erbe keine Gegenleistung, da dies freiwillig und unentgeltlich ist, mithin zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen kann.
Nach einem Erbgang besteht sodann nur noch die Möglichkeit zur Ausschlagung des Erbes, sei es nun aufgrund Überschuldung der Erbschaft oder aus persönlichen Gründen. Mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers beträgt die gesetzliche Frist dazu
3 Monate, d.h. das Erbe kann innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis des Todes beim zuständigen Bezirksgericht ausgeschlagen werden. Nicht immer ist aber eine Ausschlagung erforderlich: Ist die Zahlungsunfähigkeit der verstorbenen Person offensichtlich oder gar amtlich festgestellt (Vorliegen zahlreicher Betreibungen oder von Verlustscheinen), so wird die Ausschlagung gesetzlich vermutet. Ist die finanzielle Situation aber undurchsichtig, kann jeder Erbe vor der Ausschlagung die Aufnahme eines öffentlichen Inventars verlangen. Da aber die Annahme der Erbschaft auch stillschweigend erfolgen kann, indem man bspw. Gegenstände der Erbschaft an sich nimmt, besteht das Risiko, das Recht zur Ausschlagung des Erbes durch voreiliges Handeln zu verlieren.
Es empfiehlt sich daher in solchen Fällen, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen und entsprechende Abklärungen und Vorkehrungen zu treffen. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Schriftliche Fragen richten Sie bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ihre Anfragen werden diskret behandelt

Ratgeber Recht 47 – 2024

lic. iur. Serap Hänggi, LL.M.
Rechtsberaterin
Tel. 061 511 09 95, Tel. 076 325 09 95

Zweifel an der Vaterschaft
Der biologische Vater eines Kindes muss nicht zwingend dessen Vater im rechtlichen Sinn sein. Je nach Beziehung der Eltern ist für die rechtliche Vaterschaft eine Anerkennung notwendig und der Weg an ein Gericht unausweichlich.
Feststeht, dass mit der Geburt eines Kindes automatisch ein Kindsverhältnis zwischen der Mutter und dem Kind entsteht. Ein Kindesverhältnis zum Vater jedoch wird entweder durch die mit der Mutter des Kindes bestehende Ehe oder durch Anerkennung des Kindsvaters bei nicht verheirateten Eltern oder auch durch Feststellung des Gerichts auf Klage hin begründet. Ein Kindesverhältnis kann aber auch durch Adoption entstehen.
Wenn nun nicht sicher ist, ob der Ehemann tatsächlich der Vater des Kindes ist, kann die Vermutung der Vaterschaft beim Gericht am Wohnsitz einer Partei angefochten werden. Der Beweis der Vaterschaft bzw. der Nichtvaterschaft wird heute mittels DNA-Gutachten geführt. Zu beachten ist allerdings, dass die Vaterschaft des Ehemanns (der sogenannte «Registervater») nur vom Ehemann selber oder vom Kind angefochten werden kann. Die Kindsmutter hat im Verfahren betreffend Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung also keine Parteistellung. Sie kann sich am Verfahren dennoch als Nebeninterventin beteiligen. Die Vaterschaft des mit der Kindsmutter nicht verheirateten Mannes, der jedoch das Kind anerkannt hat, kann hingegen von allen betroffenen Personen angefochten werden, das heisst, auch von der Mutter des Kindes und vom Mann, der angibt, der leibliche Vater zu sein. Das unmündige Kind ist in diesen Verfahren auf Anfechtung oder Feststellung der Vaterschaft wegen möglicher Interessenkollision stets durch einen Beistand, allenfalls Prozessbeistand, zu vertreten.
Beweistechnisch im Vordergrund dieser Verfahren stehen das DNA-Gutachten sowie Zeugen- und Parteiaussagen. Höchstrichterlich wurde in einem Leitentscheid sodann entschieden, dass eine DNA-Untersuchung auch zwangsweise durchgeführt werden kann. So wurde der Eingriff in die körperliche Integrität als geringfügig eingestuft und betont, dass das Interesse an der Wahrheitsfindung im Abstammungsprozess allfällige Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen überwiegt.
Was sind aber nun die möglichen Folgen? Bei einer Gutheissung der Klage wird das entsprechende Kindesverhältnis zwischen dem Kind und dem Kindsvater rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt begründet bzw. beseitigt. D.h., die Vaterschaft des Mannes, der bis dahin als Vater galt, endet und dieser hat gegenüber dem Ex-Kind keinerlei Rechte und Pflichten mehr. Das Kind kann ausserdem von einem anderen Mann anerkannt werden bzw. es kann richterlich festgestellt werden, dass ein Kindsverhältnis besteht. Derartige Prozesse sind sehr persönlich und brauchen eine professionelle Begleitung in rechtlicher und sozialer Hinsicht. Gerne helfen wir Ihnen in solchen Fällen weiter.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns gerne kontaktieren..

Schriftliche Fragen richten Sie bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ihre Anfragen werden diskret behandelt

Ratgeber Recht 41 – 2024

lic. iur. Serap Hänggi, LL.M.
Rechtsberaterin
Tel. 061 511 09 95, Tel. 076 325 09 95

Arztzeugnis
Sie wissen, dass Sie bei Krankheit Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren müssen, damit Sie keine Nachteile haben oder Konsequenzen erleiden, wenn Sie zur Arbeit nicht erscheinen können. Aber wie ist es nun in den Ferien? Ist allenfalls bei einer Erkrankung zu unterscheiden, ob man die Ferien daheim verbringt oder im Ausland ist?
Wird man in den Ferien krank, tritt die sogenannte Ferienunfähigkeit ein. Das gilt für Ihre Ferien daheim und auch wenn Sie bereits im Ausland sind. Arbeitnehmende müssen ihre Krankheitstage während der Ferien aber ebenfalls durch ein ärztliches Zeugnis belegen. Ein Arztzeugnis müssen Sie in der Regel erst ab dem dritten Abwesenheitstag vorlegen. Dies kann vertraglich aber auch anders festgelegt werden. Eine telefonische Mitteilung ersetzt Ihre Pflicht zur Vorlage des Arztzeugnisses nicht. So kann ein Arztzeugnis sogar bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangt werden.
Bei Krankheit auf einer Auslandsreise sollten Sie bei einer Arztkonsultation im Ausland auf jeden Fall ein Arztzeugnis einholen, wenn Ihre Krankheit oder Verletzung länger anhält. So haben im Ausland ausgestellte Arztzeugnisse grundsätzlich dieselbe Beweiskraft wie ein in der Schweiz ausgestelltes Arztzeugnis, wenn Sie im Original mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden. Zu beachten ist, dass sich das Arztzeugnis ausdrücklich auf die Ferienunfähigkeit beziehen muss. Nicht empfehlenswert ist, das Arztzeugnis erst nach der Rückkehr vom Ausland vom Hausarzt oder von der Hausärztin in der Schweiz ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht in der Folge im Zusammenhang mit Ihrer Ferienunfähigkeit weiter ärztlich betreut werden müssen, wie bspw. bei Knochenbrüchen etc. Wissen sollten Sie zudem, dass Arztzeugnisse dazu dienen, eine Arbeits- oder Ferienunfähigkeit zu belegen. Die betreffenden Tage werden dann nicht als Ferien angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung dem Zweck der Ferien, der Erholung, entgegensteht. Anders als Ferientage können Feiertage nicht nachbezogen werden. Feiertage dienen dazu, einen bestimmten Anlass festlich zu begehen, die Erholung steht hier nicht im Vordergrund.
Von Bedeutung sind Arztbescheinigungen aber auch im Zusammenhang mit Kündigungsschutz. Es ist deshalb wichtig, dass ein Arztzeugnis korrekt und klar ausgestellt wird. Von einem Gefälligkeitszeugnis spricht man, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird, obwohl die betreffende Person durchaus arbeitsfähig ist. Ein Gefälligkeitszeugnis kann in solch einem Fall gar strafrechtliche Konsequenzen haben – sowohl für den ausstellenden Arzt als auch für die sich krankmeldende Person, die ein solches Gefälligkeitszeugnis beim Arbeitgeber einreicht. Arztzeugnisse müssen zudem transparent sein. Es muss klar festgehalten werden, ab wann und in welcher Höhe die Arbeitsunfähigkeit besteht sowie ein Enddatum oder das Datum der nächsten Konsultation.
Bei Fragen zu diesem Thema, können Sie uns gerne kontaktieren.

Schriftliche Fragen richten Sie bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ihre Anfragen werden diskret behandelt