(pd) Baugenehmigungsverfahren sind wichtige Verwaltungsakte in einem Rechtsstaat. Sie sollen jedoch möglichst effizient und schlank abgewickelt werden können. Die FDP Aargau begrüsst die Optimierungsabsichten in der Revision des Baugesetzes, etwa die Einführung eines digitalen Dienstes.
Auch Erleichterungen im Bewilligungsverfahren, etwa bei der Erstellung von Luft/Wasser-Wärmepumpen oder die Kompetenz für Gemeinderäte, geringfügige Anpassungen im Bereich Strassenbau abschliessend bewilligen zu dürfen, sind wichtig und richtig.
Hingegen lehnt die FDP neue Vorschriften entschieden ab. So ist der vom Regierungsrat vorgeschlagene Paragraf zur Regelung der Mindestanforderungen an WC-Anlagen klar überflüssig, zumal es durch Bundesrecht ohnehin teilweise schon geregelt ist und für den Gastrobereich eine Richtlinie der Gesellschaft der Lebensmittelinspektorinnen und Lebensmittelinspektoren (GSLI) existiert. Die FDP spricht sich auch gegen eine Verlängerung der Geltungsdauer von Bau- und Abbaubewilligungen aus, die freisinnige Fraktion hat dies auch im Grossen Rat bei früheren Geschäften so vertreten. Wer eine Bewilligung hat, soll den Bau bzw. Abbau innert der geltenden Frist realisieren, andernfalls wird mutwilliger Bauverzögerung und Investitionsblockaden Vorschub geleistet.