(pd) Anpassungen am Finanz- und Lastenausgleich zwischen den Gemeinden sind auch für die EVP unbestritten nötig. Neu die Strassenlänge als Indikator zu verwenden sieht sie allerdings aus mehreren Gründen kritisch.
Die EVP Aargau teilte 2023 das Fazit des Wirkungsberichts zum Finanzausgleich, dass in den aufgezeigten Themenbereichen Anpassungen am Finanzausgleichsrecht nötig sind.
Soziallastenausgleich
Beim Soziallastenausgleich wirkt die Umverteilung heute zu stark. Das zu korrigieren hält die EVP Aargau für unbestritten.
Räumlich-struktureller Lastenausgleich
Die EVP ist aufgrund der bisher vorliegenden Informationen kritisch, ob mit einem neuen Indikator "Strassenlänge pro Kopf" statt dem heutigen „Siedlungsdichte“ die Abgrenzung zwischen Geber- und BezügerGemeinden wirklich besser nachvollziehbar wäre. Sie hat folgende Punkte in die Anhörung eingebracht:
• Ein Indikator sollte dort ansetzen, wo bei ländlichen Gemeinden tatsächlich höhere Lasten anfallen. Der Zusammenhang zur Strassenlänge ist für die EVP noch nicht klar ersichtlich, sie wünscht sich dazu mehr Ausführungen.
• Weiter könnten falsche Anreize entstehen, sodass Gemeinden ihre Strassen „aufklassieren“ werden (z.B. weniger Fahrverbote, Verbreiterung von Wegen bei Sanierungen, …), nur um Geld zu erhalten. Das würde beim Strassenbau zu weniger ökologischen Entscheidungen führen.
• Drittens würden durch die Systemanpassung mehrere Gemeinden von einschneidenden Kürzungen betroffen, deren Steuerfüsse bereits heute zu den höchsten im Kanton zählen (Densbüren 117 % / 15.8 %, Oberhof 125 % / 12.4 %, Schlossrued 120 % /12.1 %, Siglistorf 121 % / 7.8 %). Falls diese ihre Finanzaufgaben nicht gemacht haben, wären die Kürzungen für die EVP vertretbar. Sonst sind aber unbedingt Korrekturen vorzunehmen (z.B. eine Kombination von Indikatoren), damit diese Gemeinden nicht systematisch in die Ergänzungsleistungen getrieben werden.
Ergänzung zum Finanzausgleichssystem
Der EVP ist es wichtig, dass es auch bei den Pflegekosten vorwärts geht mit der Umstellung.