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Der Bundesrat legt die Höchstgrenze des Beitrags an die Altershilfe für 2026‒2029 fest

(bsv) An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den Höchstbetrag für Finanzhilfen, die der Bund 2026‒2029 für ältere Menschen aufwenden kann, auf 96,4 Millionen Franken festgesetzt. Der Betrag verteilt sich auf die Organisationen der Altershilfe (maximal 76,4 Mio. Franken) und die Organisationen der privaten Invalidenhilfe für ihre Leistungen an im Rentenalter gesundheitlich beeinträchtigte Personen (20 Mio. Franken).

Die Finanzhilfen des Bundes für ältere Menschen richten sich an gesamtschweizerisch tätige gemeinnützige private Organisationen, die mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) einen Vertrag abschliessen. Die Finanzhilfen fallen unter das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Art. 101bis AHVG) und werden über den AHV/IV-Ausgleichsfonds finanziert. Die subventionierten Leistungen tragen dazu bei, dass ältere Personen möglichst lange selbstbestimmt und selbstständig leben können.

Seit einer 2022 in Kraft getretenen Revision der AHV-Verordnung legt der Bundesrat alle vier Jahre den verfügbaren Höchstbetrag fest. Der Höchstbetrag von 76,4 Millionen Franken für die Vertragsperiode 2026‒2029 entspricht dem inflationsbereinigten aktuellen Betrag (72 Mio. Franken). Gemäss Überprüfung der in der aktuellen Periode (2022‒2025) gewährten Finanzhilfen hat sich dieser Betrag als angemessen erwiesen. Der Betrag von 20 Millionen Franken für Organisationen der privaten Invalidenhilfe bleibt unverändert. In Zukunft wird jedoch der Bedarf an Leistungen der Altershilfe beträchtlich ansteigen, hauptsächlich aufgrund der demografischen Alterung. Dies geht aus einer Studie zur Entwicklung des Bedarfs an Leistungen der Altershilfe gestützt auf Art. 101bis AHVG und Teilprojektionen im Auftrag des BSV hervor (Forschungsbericht 4/2025). Die Datengrundlagen, auf die sich das Prognosemodell stützt, müssen schrittweise verbessert werden, um die Prognosen im Hinblick auf den nächsten Entscheid in vier Jahren zu verfeinern.