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AG: Mitte-Fraktion fordert Prüfung gezielte Gewinnsteuersenkung und soziale Ausgleichsmassnahmen

(dm) Die Mitte-Fraktion strebt eine Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen im Aargau auf maximal 12 % an, um die Standortattraktivität zu steigern. Gleichzeitig soll die Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien geprüft werden – für eine ausgewogene Steuerpolitik, die Wirtschaft und soziale Anliegen gleichermassen berücksichtigt.

Die Mitte-Fraktion wird an der Grossratssitzung vom 4. November ein Postulat einreichen, das den Regierungsrat beauftragt, die Finanzierbarkeit einer Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen auf maximal 12 % zu prüfen. Ziel ist es, den Kanton Aargau unter die Top 5 der attraktivsten Unternehmensstandorte der Schweiz zu bringen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob für sehr hohe Unternehmensgewinne ein erhöhter Steuersatz eingeführt werden kann, um die ordentliche Gewinnsteuer gegenüber der Schweizerischen Ergänzungssteuer zu stärken. Die Mitte setzt dabei auf eine ausgewogene Steuerpolitik, die sowohl die Wirtschaft stärkt als auch soziale Anliegen berücksichtigt. Deshalb fordert das Postulat ebenfalls die Prüfung der Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien, insbesondere für Alleinerziehende und Working-Poor-Haushalte, die bei bisherigen Steuervorlagen nicht berücksichtigt wurden. «Eine Familie zu haben, darf kein Armutsrisiko darstellen. Wir wollen gezielt entlasten – nicht mit der Giesskanne, sondern mit Wirkung», sagt Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann.
Die Mitte lehnt die pauschale Steuerfusssenkung von 8 % für natürliche und juristische Personen ab, da sie den finanziellen Spielraum für gezielte wirtschaftliche und soziale Massnahmen einschränkt. Um die Steuerlücke beim Kanton abzufedern respektive die Steuerentlastung gezielter und wirksamer einsetzen zu können, soll eine gezielte Steuerfusssenkung von 5 % anstelle von 8 % angestrebt werden.
Ebenso lehnt die Mitte-Fraktion die beiden Motionen der FDP-Fraktion, welche einerseits die Weitergabe der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank an die Gemeinden und anderseits die Aufhebung von Art. 10 Abs. 3 DAF (Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen) über die Sonderregelung von Immobilienvorhaben ab 50 Millionen fordern, einstimmig ab. Das Geld der Nationalbank soll auch weiterhin bei Bund und Kantonen verbleiben. Mit der Aufhebung der Sonderregelung für Immobilienvorhaben über 50 Millionen wären einige Investitionen im Bereich Bildung und Sicherheit im Kanton gefährdet, da diese über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben werden müssten. Mit beiden Motionen würde der finanzielle Handlungsspielraum des Kantons massiv geschmälert und die Finanzierbarkeit einer weiteren Senkung der Unternehmenssteuern verunmöglicht.
Mit dem Vorstoss «Prüfung der Finanzierbarkeit einer deutlichen Senkung des Unternehmensgewinnsteuersatzes für alle Aargauer Unternehmen unter gleichzeitiger Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien» will die Mitte eine breite politische Diskussion über die Prioritäten in der Steuer- und Finanzpolitik anstossen und den Kanton Aargau nachhaltig weiterentwickeln – wirtschaftlich wie sozial.