Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Ein paar Wolken
7.8 °C Luftfeuchtigkeit: 81%

Freitag
6.4 °C | 19.4 °C

Samstag
6.1 °C | 19.7 °C

Aargau: Grossratskommission stimmt drittem Abschnitt der Wiggertalstrasse zu

(pd) Die Wiggertalstrasse ist eine Entlastungsachse für die Kantonsstrasse von Zofingen nach Aarburg. Nachdem die Abschnitte Süd und Mitte in den Jahren 2009 und 2018 dem Verkehr übergeben wurden, soll nun der dritte und letzte Abschnitt gebaut werden. Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumplanung (UBV) stimmt dem Bauprojekt zu.

Der Abschnitt Nord der Wiggertalstrasse NK204 in Rothrist beinhaltet die Fortführung der Wiggertalstrasse von der Bernstrasse bis zum Autobahnanschluss A1/A2 und die Aufwertung des historischen Dorfkerns Rothrist durch flankierende Massnahmen. Mit diesem dritten und letzten Abschnitt wird die bestehende Lücke in der Wiggertalstrasse zwischen Oftringen und Rothrist geschlossen. Der neue Strassenabschnitt soll insbesondere einen grossen Teil des Wohngebiets von Rothrist vom Durchgangsverkehr entlasten.

Grosser Informationsbedarf
Die Kommission UBV trat im Dezember 2024 auf die Vorlage ein und führte die Detailberatung der Botschaft durch. Dabei zeigte sich ein grosser Informationsbedarf, insbesondere im Zusammenhang mit der Linienführung, den Verkehrsmodellierungen, den flankierenden Massnahmen und dem geplanten Abtausch von Fruchtfolgeflächen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) erarbeitete in der Folge umfangreiche Zusatzinformationen, die die neukonstituierte Kommission UBV an ihren Sitzungen im Februar und März dieses Jahres zur Kenntnis nahm.

Schlussabstimmung in der Kommission erfolgt
Trotz geäusserter Kritik an den Gesamtkosten, den flankierenden Massnahmen und den Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt stellte sich eine Mehrheit der Kommission UBV hinter die Vorlage. Eine Umfahrungsstrasse ohne flankierende Massnahmen bringe nicht die gewünschte Entlastung und gefährde die in Aussicht gestellten Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm. Die Linienführung berücksichtige die geplante Einzonung der Wiggermatte als Arbeitszone (anstelle Oberwilerfeld) und sei zudem im Dezember 2016 vom Grossen Rat ohne Gegenstimme im Richtplan festgesetzt worden. Weiter stehe die betroffene Region hinter dem Projekt.
Dem Antrag des Regierungsrats auf einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 36,67 Millionen Franken stimmte die Kommission in der Schlussabstimmung mit 9 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu. Das Geschäft wird voraussichtlich im Mai 2025 im Grossen Rat behandelt.