Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 02.05.2025 bis 02.06.2025 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Sie können die öffentliche Auflage auf dem Link Baugesuchnummer: JJJJ-XXX einsehen. Falls Sie noch kein «Mein Konto» vom Kanton haben, können Sie sich registrieren.
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren
Der erste Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen von Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 wurde auf Sonntag, 28. September 2025 angesetzt. Zu wählen sind: - 5 Mitglieder des Gemeinderates sowie Gemeindeammann und Vizeammann; - 7 Mitglieder der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission; - 4 Mitglieder des Wahlbüros; - 4 Ersatzmitglieder des Wahlbüros; - 3 Mitglieder der Steuerkommission; - 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission; Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens 10; Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Möhlin bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird. Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten für die zu besetzenden Sitze vorgeschlagen, als zu wählen sind (ausgenommen Gemeinderatswahlen), ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Urnenwahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR). Bei der Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Abteilung Kanzlei und Dienste
Gemeinde Möhlin Banntag am Donnerstag, 29. Mai 2025
Die Ortsbürgergemeinde Möhlin lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner zum traditionellen Banntag ein. Dabei kann zwischen zwei Wanderrouten gewählt werden: Route 1 startet um 07.30 Uhr und beträgt ca. 22 km. Die Route 2 startet um 10.00 Uhr und ist ca. 11 km lang. Gestartet wird jeweils gemeinsam beim Gemeindehaus. Während der Wanderung wird den Teilnehmenden an den Verpflegungsposten ein Getränk offeriert. Im Nachgang der Wanderung wird die Festwirtschaft im Pistolenstand Hölzli vom Ryburger Club und von der Fasnachtzunft Ryburg geführt. Der Banntag findet bei jeder Witterung statt. Die Organisator:innen freuen sich auf viele Wanderlustige. Ortsbürgergemeinde Möhlin – Ryburger Club – Fasnachtzunft Ryburg
Samariterverein
Monatsübung Montag, 5. Mai, 19.30 Uhr, Thema Verkehrsunfall. Bitte der Witterung entsprechende Kleidung anziehen, wir sind draussen. Evtl. Abmeldung bei Monika, Tel. 079 602 30 06.
Senioren für Senioren
Die Kaffeestube ist montags und freitags 9 – 11 Uhr geöffnet. Der nächste Jass Nachmittag findet wieder am 29. April im Restaurant Bahnhof statt. Nächster Mittagstisch 14. Mai Anmeldungen an Pia Lindemann, Telefon 061 851 50 88, in der Kaffeestube, Webseite oder via Mail an pia.lindemann@sfs -moehlin.ch; Anmeldeschluss, Montag 12. Mai. Weitere Informationen unter www.sfs-moehlin.ch
Schützengesellschaft
Feldstich GSA Röti Möhlin: Mi. 7.5. von 18 – 19.30 Uhr(zählt für A-Meisterschaft)