(pd) Heute feierten die Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt 50 Jahre Römervertrag. Das Abkommen gilt als Meilenstein für den Schutz und die Entwicklung von Augusta Raurica. Mit der feierlichen Unterzeichnung einer neuen Vertragsversion wurde das gemeinsame Engagement für die Zukunft dieses bedeutenden nationalen Kulturdenkmals bestätigt. Gleichzeitig gingen 30 000 Sammlungsobjekte in den Besitz der Römerstadt über.
Mit einem Festakt in Augusta Raurica erinnerten die drei Kantone heute an die historische Bedeutung des Römervertrags von 1975. Damals legten Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt sowie die beiden weiteren Vertragsparteien Historische und Antiquarische Gesellschaft zu Basel und Stiftung Pro Augusta Raurica fest, wie sie den Schutz, die Erforschung und die Vermittlung der antiken Stadt gegenüber der Bevölkerung gemeinsam sicherstellen. Der Vertrag markierte den Beginn einer langjährigen, erfolgreichen interkantonalen Zusammenarbeit im Interesse dieses bedeutenden nationalen Kulturdenkmals.
Das 50-Jahre-Jubiläum nahmen die Vertragsparteien zum Anlass, um den Römervertrag zu erneuern. An der Feier wurde der revidierte Vertrag feierlich unterzeichnet und damit das weitere Engagement für Augusta Raurica in Anwesenheit der geladenen Gäste bekräftigt.
Würdigung des Römervertrags durch Kantonsregierungen und Bund
«Vor 50 Jahren beschlossen die Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt gemeinsam mit der Stiftung Pro Augusta Raurica und der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel Verantwortung für ein einzigartiges kulturelles Erbe zu übernehmen: die Römerstadt Augusta Raurica.» So eröffnete Monica Gschwind, Regierungsrätin des Kantons Basel-Landschaft, die Jubiläumsfeier. Marina Bircher, Regierungsrätin des Kantons Aargau, betonte ihrerseits, wie wichtig die gemeinsame Entwicklung von Augusta Raurica insbesondere im Hinblick auf die Sicherung,
Erforschung und Vermittlung der Römerstadt sei. Dr. Conradin Cramer, Regierungspräsident des Kantons Basel-Stadt, unterstrich die Einzigartigkeit des Vertrags, und seine Bedeutung für vielfältige Beziehungen, die heute unser kulturelles, wissenschaftliches und gesellschaftliches Leben prägen.
BAK-Direktorin Carine Bachmann schliesslich drückte ihre Wertschätzung gegenüber den Politikerinnen und Politikern aus, die vor 50 Jahren mit viel Weitblick und Mut den Weg ebneten für ein kulturelles Erbe von nationalem Interesse.
Schenkung von rund 30 000 Objekten an die Römerstadt
Ebenfalls am Festakt gab Regierungspräsident Cramer bekannt, dass der Regierungsrat von Basel-Stadt auf Grundlage des kantonalen Museumsgesetzes die Eigentumsübertragung von 29 983 archäologischen Sammlungsobjekten an die Römerstadt Augusta Raurica beschlossen hat. Den Grossteil der Objekte machen Keramikscherben aus, die wichtige archäologische Zeugnisse von Augusta Raurica sind. Damit wird rechtlich vollzogen, was seit Jahrzehnten gelebte Praxis ist: Die Objekte werden seit rund 80 Jahren in Augusta Raurica erhalten, erforscht und zugänglich gemacht.
Zum Programm der Jubiläumsfeier gehörte am Ende des Tages ein gemeinsamer Rundgang durch die Sonderausstellung «Schatzfunde – versteckt, verschollen, entdeckt» im Historischen Museum Basel, die insgesamt 25 Schätze aus der Region Basel und dem grenznahen Ausland zeigt. Darunter befindet sich einer der wertvollsten Schätze aus der Sammlung von Augusta Raurica: der Silberschatz von Kaiseraugst.
Zum Römervertrag
Der Römervertrag von 1975 war weit mehr als ein Verwaltungsakt. Er legte die Basis dafür, dass sich Ausgrabungen, Museum und Forschung nicht länger auf private Initiativen stützen mussten, und nahm somit eine Schlüsselrolle für die Entwicklung von Augusta Raurica ein. Sammlung, Archiv, Grabungsdokumentation und Forschung wurden erstmals zusammengeführt. Es wurden einheitliche Standards eingeführt und das gesammelte Wissen für Wissenschaft und Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Dies schuf Raum für vielfältige Kooperationen, etwa mit den Museen Basel, dem Staatsarchiv Basel-Stadt, der Universitätsbibliothek, der Bodenforschung Basel-Stadt und mit regionalen Tourismusor-ganisationen. Der Römervertrag gilt bis heute als Vorzeigemodell für eine erfolgreiche Zusammenar-beit über Kantonsgrenzen hinweg. Die revidierte Fassung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.