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AG: Tiefere Fehlverkaufsquoten bei den Testkäufen vor Ort – Online-Handel hat Verbesserungsbedarf beim Jugendschutz

(pd) In 9 von 10 Online-Testkäufen zwischen Mai und Dezember 2023 kamen Minderjährige im Kanton Aargau an Alkohol.

Die vom Blauen Kreuz Aargau/Luzern in Zusammenarbeit mit den Aargauer Regionalpolizeien, der Suchtprävention Aargau und der Fachstelle Sucht des Departements Gesundheit und Soziales durchgeführten Alkoholtestkäufe zeigten beim Online-Handel erhebliche Lücken in der Einhaltung der Jugendschutzbestimmung auf. Besser abgeschnitten haben die Verkaufsstellen bei den physischen Testkäufen. Die Testkaufkampagne soll das Bewusstsein der Verantwortlichen für die Einhaltung des Jugendschutzes steigern.
Von Mai bis Dezember 2023 fanden im Kanton Aargau 253 Testkäufe von Spirituosen, Bier/Wein und Tabakprodukten statt, 10 davon online. Die Testkäufe, die 14- bis 17-jährige Testkäuferinnen und Testkäufer in 43 Aargauer Gemeinden durchgeführt haben, betrafen Restaurants, Grossverteiler, Detailhandel, Take-Aways, Tankstellenshops, Kioske, Events/Feste sowie Bars.
Die Ergebnisse der Testkäufe zeigen eine Abnahme der Fehlverkaufsquoten seit dem Jahr 2021 über alle Substanzen (Bier/Wein, Tabak und Spirituosen). Dennoch stellt der unrechtmässige Verkauf von Alkohol und Tabak an minderjährige Jugendliche immer noch ein Problem dar – so gelangten Minderjährige im Kanton Aargau bei zirka einem Viertel der Testkäufe, die vor Ort in Verkaufsstellen, Restaurants oder Bar stattfanden, an Alkohol.
Die Auswertung der Testkäufe von Alkohol im Online-Handel zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht und die bestehenden technischen Mittel zur Altersidentifikation nicht ausreichen, um den Jugendschutz zu gewährleisten: Nur bei einem der im Kanton Aargau durchgeführten zehn Testkäufe hat der Online-Händler die Jugendschutzbestimmungen vollständig eingehalten.

Testkaufkampagne des Bundes mit Beteiligung des Kantons Aargau
Die Testkäufe im Kanton Aargau sind Teil der Testkaufkampagne des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), in deren Rahmen das BAZG Spirituosentestkäufe in den Kantonen finanziert. Der Kanton Aargau finanziert ergänzend eine zweite Testserie von Wein-, Bier- und Tabaktestkäufen.
Das Blaue Kreuz und die Regionalpolizeien haben die Testkäufe jeweils anschliessend mit den Verkaufsstellen besprochen und sie sensibilisiert, die gesetzlichen Vorgaben künftig einzuhalten.

Sensibilisieren auf Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
Testkäufe sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendschutzmassnahmen im Kanton Aargau. Sie ver-bessern die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabak an Minderjährige und schärfen das Bewusstsein der Verkaufsstellen für den Jugendschutz. Entscheidend ist dabei, dass die Verstösse bei Testkäufen den Verkaufsstellen kommuniziert werden. Regelmässig durchgeführte Testkäufe fördern das korrekte Umsetzen der Jugendschutzbestimmungen und führen so zu einer Reduktion der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken und Tabakwaren für minderjährige Jugendliche.
Der Kanton Aargau beteiligt sich auch an der Testkaufkampagne des BAZG im Jahr 2024.

Neues Tabakproduktegesetz des Bundes
Per 1. Oktober 2024 tritt das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG) in Kraft. Das neue Bundesgesetz regelt neben Tabakerzeugnissen auch elek­tronische Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte, pflanzliche Raucherwaren, insbesondere THC-arme Hanfrauchwaren mit CBD sowie sogenannte «gleichartige Produkte». Auch die Hersteller dieser Produkte müssen die Bestimmungen des Tabakproduktegesetzes einhalten.
Zentrales Element des neuen Gesetzes sind die Jugendschutzmassnahmen, darunter fallen ein umfassendes Abgabeverbot von Tabakprodukten und von elektronischen Zigaretten an Minderjährige sowie Werbeverbote. Testkäufe sind ein bewährtes Mittel, um die Verkaufsstellen hinsichtlich des Abgabeverbotes zu prüfen. Neu gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, die in der ganzen Schweiz gilt. Die Ergebnisse eines Testkaufs können in einem Verwaltungs- oder Strafverfahren verwendet werden.
Strafrechtlich dürfen im Kanton Aargau die aus den Testkäufen gewonnenen Erkenntnisse erst mit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) und dessen Umsetzung ins kantonale Recht verwertet werden.